E-Scooter – Richtlinien

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am 15.06.2019 ist es in Deutschland erlaubt, E-Scooter im Straßenverkehr zu nutzen. Die Verordnung gilt nur für Fahrzeuge mit einer Lenkstange. Das heißt, z.B. Hoverboards oder E-Skateboards sind nicht mit inbegriffen.

Die Verordnung beschränkt die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr auf E-Scooter mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h. Außerdem benötigt der E-Scooter eine Betriebserlaubnis und es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

E-Scooter dürfen auf Radwegen, Radstreifen oder Fahrradstraßen fahren. Falls keine dieser Möglichkeiten vorhanden ist, können sie auch auf die Straße ausweichen. Fahren in Fußgängerzonen ist nicht erlaubt. Auch das Fahren auf Busspuren ist tabu.

Braucht man einen Führerschein für den E-Scooter?

Nein, es wird kein Führerschein benötigt.

Welches Mindestalter gilt für E-Scooter?

Das Mindestalter, um E-Scooter in Deutschland legal im Straßenverkehr fahren zu dürfen, liegt bei 14 Jahren.

Gibt es eine Helmpflicht für E-Scooter?

Nein, eine Helmpflicht besteht nicht.

Darf man zu zweit auf einem E-Scooter fahren?

Nein, das ist nicht erlaubt.

Muss ich eine Haftpflichtversicherung für den E-Scooter abschließen?

Ja, es muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Da die E-Scooter klein sind, besteht auch die Möglichkeit, eine kleine Versicherungsplakette zum Aufkleben am Roller anzubringen. Ihr müsst also nicht unbedingt ein Kennzeichen anbringen, wie es die Ausleih-Anbieter gemacht haben. Check24 hat eine Übersicht über die bestehenden Tarife. Versicherungen sind bereits ab 20€ pro Jahr erhältlich.

Wie bekomme ich eine Betriebserlaubnis für einen E-Scooter?

Die Betriebserlaubnis wird über das Kraftfahrtbundesamt an den Hersteller des E-Scooters vergeben. Der gewöhnliche Weg ist also, dass der jeweilige Hersteller eine Betriebserlaubnis für seine E-Scooter-Modelle beantragt. Für eine Erlaubnis benötigt das Modell als Mindestanforderungen:

  • Lenk- oder Haltestange
  • zwei voneinander unabhängige Bremsen
  • Klingel / Glocke
  • Licht vorne und hinten
  • Seitenreflektoren

Der Hersteller kümmert sich um diese Anforderungen. Momentan haben die Modelle, die auf der Seite des KBA gelistet werden, eine Betriebserlaubnis. Das KBA empfiehlt:

Besitzer von Elektrokleinstfahrzeugen ohne Allgemeine Betriebserlaubnis kontaktieren bitte zunächst den Hersteller des Fahrzeugs und erkundigen sich über die Möglichkeiten einer Betriebserlaubnis für das Fahrzeug. Grundsätzlich wäre eine Einzelzulassung denkbar, jedoch liegt die Zuständigkeit dafür nicht beim Kraftfahrt-Bundesamt. Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr auf.

Quelle: https://www.kba.de

Wichtig ist, dass viele derzeit erhältliche E-Scooter diese Betriebserlaubnis noch nicht haben. Diese sind also weiterhin als Spielzeug bzw. Freizeitgerät zu sehen und dürfen nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden. Eine Nachrüstung ist im Prinzip möglich, allerdings technisch anspruchsvoll, denn die meisten Modelle am Markt haben Höchstgeschwindigkeiten über 20 km/h.

Haben die E-Scooter auf tretrollerladen.de eine Betriebserlaubnis?

Die E-Scooter hier auf tretrollerladen.de haben keine Betriebserlaubnis. Sobald weitere Hersteller und Modelle diese erhalten, werden wir eine eigene Kategorie hinzufügen und E-Scooter darin aufnehmen, die eine solche Erlaubnis haben.

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